Informationen zur Antragsstellung

LEADER-Projekt


Sie haben eine Projektidee und möchten sich über eine mögliche LEADER-Förderung informieren? Dann sind Sie auf dieser Seite hier richtig. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um eine LEADER-Förderung beantwortet.


Wir freuen uns auf viele innovative Ideen von Ihnen!
Wer kann eine LEADER-Förderung beantragen?
  • Mögliche Zuwendungsempfänger bei LEADER sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften.
  • Das heißt nahezu jeder kann einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen – egal ob Kommune, Verein, Privatperson oder Unternehmen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller rechtsfähig ist.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Je nach Art des Projekts gelten unterschiedliche Fördersätze von 30% bzw. 60% der Projektkosten.
  • Gefördert werden können immer nur die Nettokosten eines Projekts.
  • Die maximale Fördersumme eines Projekts beträgt 200.000 €.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine höhere Fördersumme möglich.
  • Es handelt sich bei LEADER um eine Projektförderung, die in Form von Zuschüssen gewährt und nach Abschluss der Projektumsetzung ausbezahlt wird.

 
Welche Projekte sind über LEADER förderfähig?
  • Voraussetzung für eine LEADER-Förderung ist, dass das Projekt zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Lokalen Aktionsgruppe beiträgt und im LAG-Aktionsgebiet (Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten) umgesetzt wird.
  • Das bedeutet, das LEADER-Projekt muss zum einen zum Zielsystem der LES beitragen und zum anderen weitere Kriterien wie Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung, Wertschöpfung oder Demographie erfüllen.
  • Geprüft wird dies anhand der sogenannten Projektauswahlkriterien.
Zielsystem LES (244 KB)
Projektauswahlkriterien (79 KB)
Kurzfassung LES (993 KB)
Wie lange habe ich Zeit ein LEADER-Projekt umzusetzen?
  • Generell haben Sie ab der Bewilligung zwei Jahre zur Umsetzung Ihres Projekts Zeit.
  • Eine Umsetzung des Projekts (Beauftragung von Firmen, Kauf auf Rechnung) ist erst dann möglich, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid in den Händen halten.
Was sind die ersten Schritte, wenn ich eine Projektidee habe?
  • Wenn Sie eine Projektidee haben, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden dann einer ersten Kontaktaufnahme einschätzen, ob Ihr Projekt für eine LEADER-Förderung in Frage kommt.
Wie ist der Weg von der Projektidee bis zur Antragstellung und Abschluss eines LEADER-Projekts?
  1. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle und Vorbesprechung der Projektidee
  2. Bei genereller LEADER-Konformität: Ausfüllen einer Projektbeschreibung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und Ausarbeitung eines Kosten- und Finanzierungsplans
  3. Vorstellung des Projekts auf der Sitzung des Entscheidungsgremiums. Diese finden in der Regel 2 mal im Jahr (Frühjahr und Herbst) statt.
  4. Wenn eine positive Stellungnahme durch das Entscheidungsgremium vorliegt, haben Sie 3 Monate Zeit, den Antrag für das LEADER-Projekt online bei der Bewilligungsstelle am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten zu stellen
  5. Nach Bewilligung: Umsetzung des Projekts
  6. Abrechnung des Projekts
  7. Auszahlung der LEADER-Förderung
Projektbeschreibung (248 KB)
Gesamtkostenübersicht (258 KB)
Wer unterstützt Sie bei diesem Prozess?
  • LAG-Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle begleitet alle LEADER-Projekte im Oberallgäu von der ersten Projektidee bis hin zum fördertechnischen Abschluss.
 
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten
Für die Bewilligung der Projektanträge im LAG-Gebiet ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sitz in Kempten zuständig.
Die Ansprechpartnerin ist die LEADER-Koordinatorin Veronika Hämmerle vom AELF in Kempten.

Kontakt LAG
Kontakt LEADER Koordinatorin
Das muss erfüllt sein

Förderkriterien


Projekte, die über LEADER gefördert werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:

Innovation: Das Projekt soll etwas für die Region neues oder einzigartiges leisten.
Übertragbarkeit: Die Idee oder die Herangehensweisen sollen auch in anderen Gebieten umgesetzt werden können. 
Nachhaltigkeit: Das Projekt soll langfristig positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkungen aufweisen.
Strukturpolitische Wirkung: Das Projekt soll keinen punktuellen Einzelnutzen bringen, sondern die Region als ganzes fördern.
Vernetzung: Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren soll verstärkt werden.
Ökonomischer Nutzen: Die Projekte müssen einen wirtschaftlichen Nutzen für die Region aufweisen.

Nicht förderfähig sind in der Regel:
  • Projekte, die zum alltäglichen, regulären Tätigkeitsbereich oder Aufgabenspektrum, z.B. von Gemeinden gehören (Unterhalt für Wege, Kanalbau), 
  • Projekte, die bereits durch andere Förderprogramme (z.B. aus der Landwirtschaft) abgedeckt sind, 
  • laufende Kosten (z.B. Pacht von Flächen),
  • Streuartikel, Flyer und Vergleichbares.
Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden!

Merkblatt zum LEADER-Förderantrag (443 KB)
Das LAG-Management ist ein im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023-2027 gefördertes LEADER-Projekt im Freistaat Bayern - Fördertafel
Dekoratives Bild
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