Unterstützung Bürgerengagement
Ehrenamt und Innovation in unserer Region!
Mit dem Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ führt die LAG eine Sonderform eines LEADER-Projekts fort, um kleinere Einzelmaßnahmen im Bereich Bürgerengagement zu unterstützen. Die LAG fördert dabei den inhaltlichen Schwerpunkt Ehrenamt und Innovation. Anträge können in Form der Maßnahmenbeschreibung an die LAG gestellt werden. Einreichtermine werden unter Aktuelles bekannt gegeben. Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle der LAG erhältlich.
Wir freuen uns auf viele innovative Ideen von Ihnen!
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Wie erhalte ich eine Förderung?
- Der lokale Akteur reicht nach Bekanntgabe einer Einreichfrist das ausgefüllt Formblatt bei der Geschäftsstelle per Mail oder Post ein.
- Bei grundsätzlicher Eignung der Einzelmaßnahme entscheidet das Entscheidungsgremium in seinen Sitzungen über die Maßnahme.
- Bei positiver Entscheidung über die Unterstützung einer Einzelmaßnahme schließt die LAG mit dem lokalen Akteur eine sog. Zielvereinbarung ab.
- Der lokale Akteur setzt die Maßnahme gemäß Zielvereinbarung um.
- Die Umsetzung wird der LAG durch die in der Zielvereinbarung vereinbarten Unterlagen nachgewiesen.
- Der lokale Akteur bekommt die vereinbarte Unterstützung von der LAG ausbezahlt.
Wie hoch ist die Unterstützung?
- Gemäß Richtlinie ist eine Unterstützung in Höhe von max. 5.000 € pro Maßnahme bzw. 70% der Nettokosten möglich. Über die letztendliche Höhe entscheidet das Entscheidungsgremium in seinen Sitzungen. Da uns erfahrungsgemäß viele Anfragen erreichen, ist eine Unterstützung bis max. 2.500 € realistisch.
- Gefördert werden können ausschließlich die Nettokosten.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Die Maßnahme muss das bürgerschaftliche Engagement in der Region stärken und den Entwicklungszielen der LES dienen.
- Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Ehrenamt und Innovation.
- Die Maßnahme muss im LAG-Gebiet (Landkreis Oberallgäu und Kempten, ausgenommen Markt Oberstaufen) umgesetzt werden.
- Die Maßnahme muss konkret, zeitlich begrenzt und kostentechnisch fassbar sein.
- Der lokale Akteur ist keine Kommune.
- Die Maßnahme darf vor Abschluss der Zielvereinbarung noch nicht begonnen sein.
- Es dürfen maximal drei Einzelmaßnahmen pro lokalem Akteur seit Start des LEADER-Projekts durchgeführt werden.
- Es handelt sich nicht um eine normale Vereinstätigkeit.
17. März 2025 | Am 30.04.2025 wird dann auf der nächsten Sitzung des Entscheidungsgremiums über die Maßnahmen beschlossen.
Sollten Sie eine Idee haben, dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme bei uns in der Geschäftsstelle. So können wir Fragen und eine Eignung der Maßnahme bereits vorab klären und Ihnen den genauen Ablauf nochmal persönlich erklären.